Kerndämmung

Nachträgliche Dämmung von Gebäuden mit Hohlmauerwerk

 

 

Bis etwa 1950 war in Deutschland die Bauweise von zweischaligem Mauerwerk weit verbreitet. Die Außenwände solcher Gebäude bestehen aus zwei Mauerwerksschalen zwischen welchen sich eine Hohlschicht von ca. 5 - 10 cm befindet.

 

Das Problem: Bedingt durch die Bauart sowie Undichtigkeiten welche im Laufe der Jahre entstanden sind, ist der Heizenergieverbrauch in  solchen Gebäuden sehr hoch. Ebenso führen kalte Außenwände und Zugluft zur Beeinträchtigung des Wohnklimas.

 

Die Lösung: In den vorhandenen Hohlraum wird Dämmmaterial eingeblasen. Dadurch wird die Luftzirkulation unterbunden und es entsteht eine Dämmschicht, welche der Hohlschichtdicke entspricht.

 

Die Verfahrensweise: Im Abstand von 1,5 - 3 m werden Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 21 mm angebracht. Dies kann von der Innen- oder Außenseite der Wand erfolgen. Nach dem Einbringen des Dämmmaterials werden die Bohrlöcher wieder verschlossen. Erfahrungsgemäß liegt der Zeitaufwand für solche Dämmarbeiten bei ca. einem Tag.